Mit der neuen Hartz IV Reform, die rückwirkend zum 1.1.2011 beschlossen wurde, sollen erwachsene Behinderte, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nur noch 80 Prozent vom Regelsatz erhalten. Das entspricht einer Kürzung um rund 70 Euro.
2008 wurde die UN-Behindertenkonvention auch von Deutschland ratifiziert, deren Ziel ist, Behinderten die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Grundgesetz, Art. 3 „Gleichheit vor dem Gesetz“, Abs. 3 steht: niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. 1973 hat die BRD den UN-Sozialpakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ratifiziert.
Offensichtlich haben sich weder die zuständige Verhandlungskommission von CDU/CSU, FDP und SPD, noch der Bundestag und der Bundesrat daran gestoßen, dass hier geltendes Recht unterlaufen wird. Der Beschluss zeigt ganz deutlich, behinderte Menschen sind weniger wert. Diesen Beitrag weiterlesen »





